Bevor Sie oder Ihr Kind die Therapie starten können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt zur Physiotherapie (oder Einzelheilgymnastik). Eine Verordnung kann u. a. der Hausarzt, Kinderarzt, Orthopäde oder Neurologe ausstellen.
Die Verordnung muss dann zur Bewilligung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sie können dies per Fax, Post oder persönlich tun. Gerne übernehmen wir dies für Sie und reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ein Teil der Therapiekosten (ungefähr 30 – 50%, dies ist je nach Kasse unterschiedlich) wird dann von der Krankenkasse übernommen.
(Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, werden die restlichen Kosten üblicherweise von dieser übernommen. Jedoch gibt es hier Ausnahmen. Erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.)
Vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular unter dem Menüpunkt „Kontakt“ einen Termin für die Physiotherapie. Bitte beachten Sie hierbei, dass es bis zum nächsten freien Termin zu einer Wartezeit kommen kann. Daher melden Sie sich, vor allem nach Operationen oder Verletzungen, sobald Sie wissen, dass Sie Physiotherapie benötigen, sodass ein Termin für Sie reserviert werden kann und Sie zeitnah nach der Verletzung/Operation mit der Therapie beginnen können.
Bitte bringen Sie zur ersten Therapie die Verordnung zur Physiotherapie mit, sowie relevante Befunde und Röntgen- oder MRT-Bilder, falls diese gemacht wurden.
Falls Sie weitere Fragen rund um die Therapie haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.